Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind ein neues Zuhause und bieten eine rund um Versorgung. Die Kosten setzten sich aus Pflegekosten, Investitionskosten und sogenannten Hotelkosten (Unterkunft und Verpflegung) sowie einer Ausbildungsvergütung zusammen. Der Eigenanteil bleibt auch bei höherem Pflegebedarf stabil. Sollte der Eigenanteil die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen kann ein Antrag auf "Hilfe zur Pflege" beim Bezirk Oberbayern gestellt werden.
Die Pflegeversicherung übernimmt in vollstationären Einrichtungen (Pflegeheimen) einen Teil der pflegebedingten Kosten.
Pflegebedürftigkeit In Graden |
Max. Leistungen pro Monat in Euro |
Pflegegrad 1 |
Zuschuss von 125 € monatlich |
Pflegegrad 2 |
770,-- |
Pflegegrad 3 |
1.262,-- |
Pflegegrad 4 |
1.775,-- |
Pflegegrad 5 |
2.005,-- |
Zusätzlich übernimmt die Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 einen nach Verweildauer gestaffelten Leistungszuschlag
Dieser beträgt ab 2024 bei
0 - 12 Monate: 15 %
13 - 24 Monate: 30%
25 - 36 Monate: 50%
Mehr als 36 Monate: 75%
des pflegebedingten Eigenanteils
Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen, in der die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung behinderter Menschen im Vordergrund des Einrichtungszwecks stehen, übernimmt die Pflegekasse 10 Prozent des vereinbarten Heimentgelts bis zu 266 Euro je Einzelfall und Kalendemonat. Wird für die Tage, an denen die pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung zu Hause gepflegt und betreut werden, anteiliges Pflegegeld beansprucht, gelten die Tage der An- und Abreise als volle Tage der häuslichen Pflege.
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen finden Sie unter Wohnen - Pflegeheime.