Bis zu 2% des jährlichen Familienbruttoeinkommens müssen Erwachsene an Zuzahlung aufbringen. Bei Menschen mit chronischer Erkrankung reduziert sich die Zuzahlung unter Umständen auf 1% des Familienbruttoeinkommens.
Bei höherer Belastung durch Zuzahlung ist ein Antrag auf Befreiung ebenso möglich, wie die Erstattung zuviel gezahlter Beträge.
Für Zahnersatz gelten besondere Härtefallregelungen.
Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.